Müssen für eine Hochzeit AKM-Gebühren bezahlt werden?

Bei der Planung der Hochzeit stellt sich auch die Frage, ob für den Auftritt einer Hochzeitsband oder eines Hochzeits-DJs AKM-Gebühren zu bezahlen sind. Ob das der Fall ist oder nicht erklären wir in diesem Beitrag.

Was macht die AKM?

Die AKM ist die Autoren, Komponisten und Musikverleger Gesellschaft in Österreich. Sie ist die österreichische Verwertungsgesellschaft, die sich um die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Musik kümmert – also darum, dass Komponisten, Textautoren und Musikverlage Geld dafür bekommen, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden. Also auch bei Veranstaltungen, bei denen Tanz- und Livebands auftreten.

Das bedeutet, dass bei öffentlichen Veranstaltungen der Veranstalter Gebühren an die AKM bezahlen muss (abhängig von der Art der Veranstaltung, der Anzahl der Besucher usw.). Unabhängig davon, ob eine Band auftritt oder ein DJ auflegt.

Aber was gilt bei Hochzeiten?

AKM-Gebühren bei Hochzeiten?

Wie angeführt, gilt die AKM-Pflicht für öffentliche Veranstaltungen, nicht für private Veranstaltungen. Hochzeiten gelten in diesem Sinne als private Veranstaltungen, daher fallen dafür keine AKM-Gebühren an.

Das heißt: Ihr müsst euch bei eurer Hochzeit weder um die Anmeldung der Veranstaltung bei der AKM kümmern noch irgendwelche Gebühren an die AKM bezahlen. Hochzeiten sind in Österreich von der AKM befreit.

Das gilt auch dann, wenn die Hochzeit in einem normalen Gasthaus stattfindet, in dem sich in anderen Räumen auch fremde Gäste befinden. Die Hochzeit gilt trotzdem als private Veranstaltung und ist von der AKM befreit.

Und natürlich gilt das auch für andere private Veranstaltungen, also zum Beispiel ein Geburtstagsfest, bei dem eine Liveband auftritt.